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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich von Royal Swiss Hemp. Royal Swiss Hemp bezweckt die Herstellung und den Handel von CBD-haltigen Produkten und weiterem Zubehör sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Royal Swiss Hemp vertreibt die Produkte Online sowie in ausgewählten Geschäften.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von Royal Swiss Hemp betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von Royal Swiss Hemp angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop von Royal Swiss Hemp bestellt oder direkt kauft.

 

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuern (MwSt) und allfälliger Tabaksteuern. Royal Swiss Hemp behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website von Royal Swiss Hemp und gemäss Preisliste von Royal Swiss Hemp. - Lieferkosten gehen – wenn nichts anderes erwähnt – grundsätzlich zu Lasten des Käufers und sind nicht im Kaufpreis inbegriffen. Die Versandkostenpauschale fällt grundsätzlich einmalig pro Bestellung an und wird im Warenkorb ausgewiesen.

 

4. Bezahlung

Royal Swiss Hemp bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, Postfinance (und Twint) und auf spezielle Vereinbarung auf Rechnung. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Royal Swiss Hemp ist nicht zulässig. Royal Swiss Hemp steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

 

5. Altersgrenze

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von Royal Swiss Hemp angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfüllt (ab 18 Jahren).

 

6. Pflichten von Royal Swiss Hemp

6.1. Lieferung / Liefertermine Die Lieferung erfolgt binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von Royal Swiss Hemp binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz von Royal Swiss Hemp vereinbart. Royal Swiss Hemp erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es Royal Swiss Hemp frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

6.2.Dienstleistungserbringung Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt Royal Swiss Hemp ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Royal Swiss Hemp.

6.3. HilfspersonenDie Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemäßen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

 

7. Pflichten

des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Royal Swiss Hemp erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Maß vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an Royal Swiss Hemp.

 

8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Royal Swiss Hemp dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Driten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen von Royal Swiss Hemp in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

 

9. Umtausch Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.

 

10. Gewährleistung

Wie im Hauptvertrag vereinbart, wird jegliche Gewährleistung von Royal Swiss Hemp ausgeschlossen. Royal Swiss Hemp gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

 

11. Haftung

Royal Swiss Hemp schließt jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Royal Swiss Hemp und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Royal Swiss Hemp haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden Royal Swiss Hemp umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Bei Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erfolgen darf, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden sollen. Cannabis-Blüten unterliegen der Besteuerung als Tabakersatzprodukte durch die Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Der Käufer anerkennt mit dem Tätigen seiner Bestellung, dass der Weiterverkauf von Tabakersatzprodukten zu einem höheren als durch Royal Swiss Hemp festgelegten Preis untersagt ist.

 

12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Royal Swiss Hemp zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von Royal Swiss Hemp explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit Royal Swiss Hemp Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Drite ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Driter verletzt werden.

 

13. Datenschutz

Royal Swiss Hemp darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Royal Swiss Hemp ergreich die Maßnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch Royal Swiss Hemp vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Royal Swiss Hemp auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Driten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Royal Swiss Hemp die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Driten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

 

14. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Royal Swiss Hemp jederzeit geändert werden. Die neue Version trit 30 (dreißig) Tage nach der Miteilung durch Royal Swiss Hemp in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

15. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor. 16. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrags davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die den ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahekommt. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.

 

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie ihre Hilfspersonen verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Leistungserbringung übermitelt oder erlangt wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

 

18. Höhere Gewalt

Sollte die fristgerechte Erfüllung durch Royal Swiss Hemp, deren Lieferanten oder beigezogene Drite aufgrund von höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Lawinen, Unwetern, Gewitern, Stürmen, Kriegen, Unruhen, Bürgerkriegen, Revolutionen, Aufständen, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfällen oder Reaktorschäden, unmöglich werden, ist Royal Swiss Hemp während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit danach von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann Royal Swiss Hemp vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat Royal Swiss Hemp dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollständig zu erstaten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.

 

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen schweizerischem Recht. Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist das Gericht am Sitz von Royal Swiss Hemp zuständig. Royal Swiss Hemp ist jedoch berechtigt, am Sitz des Beklagten Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.221.1) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Pfäffikon (SZ), 29. November 2023

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